Weitere Dienstleistungen
Personaldienstleistungen als Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) – flexibel, rechtssicher und mit behördlicher Zulassung.
Flexibilität in der Zusammenarbeit
Sie benötigen Personal für Ihr Projekt – aber welches Vertragsmodell ist das richtige? Bei der KW Gruppe haben Sie die Wahl: Alle unsere Personaldienstleistungen können sowohl im klassischen Dienstleistungsmodell als auch als Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) erbracht werden.
Was ist der Unterschied?
Dienstleistungsvertrag (Werkvertrag): Wir übernehmen die Verantwortung für ein definiertes Ergebnis. Unsere Mitarbeiter arbeiten eigenständig nach unseren Weisungen. Sie zahlen für das Ergebnis, nicht für Arbeitsstunden.
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ): Unsere Mitarbeiter werden Ihnen überlassen und arbeiten nach Ihren Weisungen in Ihrem Betrieb. Sie erhalten maximale Kontrolle und Flexibilität, wir bleiben rechtlich der Arbeitgeber.
Wann ist ANÜ sinnvoll?
Arbeitnehmerüberlassung ist besonders geeignet, wenn Sie direktes Weisungsrecht über die eingesetzten Mitarbeiter benötigen, das Personal in Ihre Betriebsabläufe integriert wird, Sie flexible Personalkapazitäten ohne eigene Einstellungen wünschen oder Sie Mitarbeiter erst im Einsatz kennenlernen möchten, bevor Sie über eine Festanstellung nachdenken.
Unsere Leistungsbereiche im ANÜ-Modell
Alle Personaldienstleistungen der KW Gruppe können als Arbeitnehmerüberlassung erbracht werden:
- Sicherheitspersonal: Objektschutz, Empfang, Veranstaltungsschutz
- Eventpersonal: Servicekräfte, Hostessen, Auf- und Abbauhelfer
- Logistik: Lagermitarbeiter, Kommissionierer, Fahrer
- Promotion: Promoter, Verkaufspersonal, Messepersonal
- Rettungsschwimmer: Zertifizierte Badeaufsichten für Schwimmbäder und Events
Ihre Vorteile
Durch unsere behördliche Zulassung zur Arbeitnehmerüberlassung können Sie sicher sein, dass alle Einsätze rechtskonform abgewickelt werden. Wir übernehmen alle Arbeitgeberpflichten – von der Lohnabrechnung über Sozialversicherung bis zum Urlaubsanspruch. Sie erhalten eine transparente Abrechnung ohne versteckte Kosten.
Beratung inklusive
Unsicher, welches Modell für Ihren konkreten Bedarf passt? Wir beraten Sie gerne. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Anforderungen und empfehlen das passende Vertragsmodell – immer mit Blick auf Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Was wir bieten
Gesetzliche Grundlage
Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Als zugelassener Verleiher erfüllen wir alle gesetzlichen Anforderungen.
Volle Flexibilität
Sie entscheiden: Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung. Je nach Ihrem Bedarf und rechtlichen Anforderungen wählen wir das passende Modell.
Rechtssicherheit
Bei Einsätzen mit Weisungsbefugnis Ihrerseits ist ANÜ oft die rechtssichere Wahl. Wir beraten Sie transparent zu beiden Optionen.
Behördliche Zulassung
Als offiziell zugelassener Personaldienstleister dürfen wir Arbeitnehmerüberlassung in allen Bereichen anbieten – nicht nur für Security.
Alle Bereiche abgedeckt
Ob Logistik, Event, Promotion oder Sicherheit – jede unserer Personaldienstleistungen kann auch als ANÜ erbracht werden.
Ein Ansprechpartner
Egal welches Modell Sie wählen: Sie haben einen festen Ansprechpartner für alle Ihre Personalanfragen.
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Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen.
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